Skip to main content

Finanzierung

Spitexleistungen lassen sich unterteilen in

  • Ärztlich verordnete kassenpflichtige Leistungen (ambulante Pflege sowie ambulante Akut- und Übergangspflege nach KVG)
  • Nicht-Kassenpflichtige Leistungen (z.b. Hauswirtschaft und Sozialbetreuung)

Kassenpflichtige Pflegeleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) werden zu schweizweit einheitlich festgelegten Beiträgen verrechnet. Diese werden vom Bundesrat erlassen.

Beiträge der Versicherer ab 1. Januar 2020
Tarif 1  Abklärung/Beratung: Fr. 76.90 
Tarif 2  Untersuchung und Behandlung: Fr. 63.00
Tarif 3  Grundpflege: Fr. 52.60 

Akut- und Übergangspflege
Während maximal 14 Tagen nach einem Spitalaufenthalt kann ein Spitalarzt AÜP verordnen. Diese Leistungen werden gemäss Spitalfinanzierung zwischen Kanton und Versicherern abgegolten. Es gibt keine Patientenbeteiligung.

Rechnungsstellung
Spitexleistungen werden in der Regel direkt der Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Diese verrechnet der Klientin / dem Klienten anschliessend Selbstbehalt und Franchise.

Patientenbeteiligung
Neben den Krankenversicherern tragen die Leistungsbezüger mittels einer Patientenbeteiligung (im Kanton Thurgau 10%, bis max. Fr. 15.35 pro Tag) sowie die Wohngemeinde mittels die Restfinanzierung zur Kostendeckung bei.
Die Patientenbeteiligung wird bei Leistungen aus der obligatorischen Krankenversicherung erhoben. PatientInnen unter 18 Jahren sind davon befreit.
Für Pflegeleistungen, die über andere Sozialversicherungen wie Unfallversicherung, Invalidenversicherung oder Militärversicherung abgerechnet werden, wird keine Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt.
Ausnahme: KlientInnen, die über die Krankenversicherung unfallversichert sind (Nicht erwerbstätige Personen, Personen im AHV-Alter). 

Abgeltung Service public durch die Gemeinden für Organisationen mit kommunalem Leistungsauftrag
Neben den Beiträgen an die erbrachten Pflegeleistungen leisten die Gemeinden gemäss kantonalem KVG Beiträge zur Abgeltung der sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Zu diesen gehören die Sicherstellung des Service public (umfassende Versorgungs- und Aufnahmepflicht, allgemeine Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Information und Beratung von Angehörigen, Bevölkerung und Institutionen); die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Koordination (Case Management) sowie Leistungen als Ausbildungsbetrieb.

Hauswirtschaftliche und Sozialbetreuerische Leistungen
Diese Leistungen sind nur mit Zusatzversicherung kassenpflichtig. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung. Die Tarife für die Leistungen werden von den Spitexorganisationen festgelegt. Dabei werden Mitglieder in der Regel mit günstigeren Tarifen belohnt.

Die Spitex-Tarife sind nicht kostendeckend. Die öffenliche Hand übernimmt rund 1/3 der Kosten. Von den gesamten Gesundheitskosten, die die Krankenversicherer in der Grundversicherung aufwenden, entfallen lediglich gut 2% auf die Spitex.

Download more variants from https://tabler-icons.io/i/brand-facebook Download more variants from https://tabler-icons.io/i/arrow-big-up-line Download more variants from https://tabler-icons.io/i/brand-linkedin Download more variants from https://tabler-icons.io/i/search Download more variants from https://tabler-icons.io/i/printer